Fünfte Ausschreibung zur Förderung von Projekten für BTHVN2020

Anlässlich des 250. Geburtstages von Ludwig van Beethoven im Jahr 2020 ermöglichen Zuwendungen des Bundes, des Landes NRW, des Rhein-Sieg-Kreises und der Stadt Bonn die Vorbereitung und Durchführung eines Jubiläumsprogramms mit Schwerpunkt in der Beethovenstadt Bonn. Das Jubiläumsprogramm wird im Zeitraum Dezember 2019 bis Dezember 2020 durchgeführt. Als Koordinationsstelle für die Programmgestaltung wurde die gemeinnützige Beethoven Jubiläums Gesellschaft mbH gegründet. Die Jubiläums Gesellschaft initiiert und veranstaltet eigene Projekte und stellt aus ihren Zuwendungsmitteln Förderhilfen für Projekte Dritter zur Vorbereitung und Durchführung des Beethoven Jubiläums 2020 zur Verfügung. Die Beethoven Jubiläums Gesellschaft schreibt nunmehr die fünfte und letzte Förderrunde aus. Antragsberechtigt sind gemeinnützige Organisationen, deren Satzungszweck auch die Förderung von Kunst und Kultur ist, sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts zur Förderung von Kunst und Kultur. Die Antragsteller dürfen mit den beantragten Mitteln ausschließlich ihre steuerbegünstigten Zwecke verfolgen und müssen ihren Sitz in Deutschland haben.

Für die aktuelle fünfte und letzte Förderrunde ruft die Beethoven Jubiläums Gesellschaft bevorzugt zu Projekten auf, die

  • in Nordrhein-Westfalen außerhalb der Region Bonn/Rhein-Sieg stattfinden,
  • für die zweite Jahreshälfte 2020 terminiert sind,
  • eine Förderung zwischen 20.000,- und 50.000,- Euro benötigen, und
  •  geeignet sind, qualitativ hochwertige Akzente für das Jubiläum zu setzen.

Die Antragstellung erfolgt ausschließlich über die Webseite www.bthvn2020.de. Hier finden sich Fördergrundsätze, weitere Informationen und Ansprechpartner. Antragsteller werden Anfang Dezember 2019 darüber informiert, ob sie in der fünften Förderrunde berücksichtigt werden. Die Entscheidung der Beethoven Jubiläums Gesellschaft ist endgültig, der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Die Antragstellung ist mit Freischaltung der online-Förderdatenbank ab 15. August 2019
möglich und muss bis zum 30. September 2019, 23:59 Uhr, erfolgt sein.